IG Kindertagespflege Rösrath

Ihr Kind in guten Händen

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Was ist Tagespflege?

 

Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder in der Regel ab Geburt bis zum Alter von 3 Jahren als Alternative zur U3-Betreuung in einer Kita.

Die Betreung findet altersgerecht in kleinen Gruppen und familärer Atmosphäre mit fester Beszugsperson statt, um den Bedürfnissen von Kleinkindern gerecht zu werden.

Tagespflegepersonen werden in der Ausbildung unter anderem im Bereich Pädagogik der frühen Kindheit, Kommunikation und erste Hilfe am Kleinkind geschult. Zusätzlich werden wir von den Fachberatern des Jugendamtes geprüft und es findet eine Beurteilung der persönlichen Eignung und der Räumlichkeiten statt. Es muss außerdem ein Gesundheits- und ein Führungszeugnis vorgelegt werden.

Erst nach vollständiger Überprüfung durch das zuständige Jugendamt, Fachausbildung mit Kolloquium und Erteilung einer offiziellen Pflegeerlaubnis darf man als TPP arbeiten. Einzelne TPP dürfen höchstens 5 fremde Kinder betreuen, Großtagespflegestellen (ein Zusammenschluss mehrerer TPP) dürfen insgesamt neun fremde Kinder betreuen.

In der Regel findet die Betreuung in kindgerechten Räumlichkeiten im Hauhalt der Tagespflegeperson statt, aber auch eine Betreuung in separaten, extra dafür zur Verfügung stehenden Räumen ist möglich.

Alle diese Grundlagen finden sich im KiBiz (Kinderbildungsgesetz) verankert, welches auch bei Kindergärten Anwendung findet. Wie im KiBiz festgelegt besteht in der Kindertagespflege genau wie in den Kindergärten ein eigenständiger Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (§ 3 des KiBiz).

Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, haben einen rechtlichen Anspruch auf Vertretung im Falle von Urlaub oder Krankheit der Tagespflegeperson. Die Stadt Rösrath stellt hierfür ab 01.01.22 eine Vertretungslösung zur Verfügung, um Eltern in Kindertagespflege maximale Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Nach kompletter Fertigstellung des schriftlichen pädagogischen Vertretungskonzeptes werden wir dieses auf unserer Seite zur Verfügung stellen.

Seit dem 01.08.2013 ist aufgrund der Professionalisierung in der Kindertagespflege der gesetzliche Anspruch auf einen U-3-Platz genauso erfüllt wie mit einem Kindergartenplatz.

Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz mit 3 Jahren bleibt hiervon unberührt.